» Baustellenbetrieb
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Aufgrund der sehr beschränkten Lagerflächen sind Transport- und Materiallieferungen vorgängig dem Sicherheitsdienst zu melden. Die Disposition und Organisation obliegt den Unternehmer. Es darf nur so viel Material angeliefert werden, wie innert Wochenfrist verarbeitet werden kann. Materiallagerungen ausserhalb des Baustellenperimeters sind nicht gestattet und werden verzeigt/gebüsst.
Allfällige Erschwernisse zur Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Materialtransporte und dgl. Sind vor der Offertstellung mit den betreffenden Amtsstellen abzuklären und in die Einheitspreise einzurechnen.
Eine Verunreinigung der öffentlichen Strassen, der Bauzufahrt und der Baustelle selbst ist strikte zu vermeiden. Allfällige Verschmutzungen sind sofort zu entfernen. Aufwendungen für Reinigungsarbeiten werden nicht separat vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Bauleitung behält sich bei Nichteinhaltung vor, eine Reinigung zu Lasten der Unternehmung zu organisieren.
Die Zu- und Wegfahrtstrassen dürfen nicht als Stauraum benutzt werden. Stauraum innerhalb des Grundstücks besteht nicht. Allfälliger notwendiger Stauraum ist vom Unternehmer sicherzustellen und jeweils zu koordinieren.
Der Unternehmer organisiert seine Arbeiten derart, dass die Zugänglichkeit der ganzen Baustelle für Nebenunternehmer immer gegeben ist.
Ausserhalb der offiziellen Arbeitszeit sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen darf nur in besonderen Ausnahmefällen gearbeitet werden. Die Arbeiten müssen mind. 3 Arbeitstage vorher mit dem Projektleiter abgesprochen werden.